Wer einen Baum hat muss dauerhaft dafür Sorge tragen, dass von diesem keine Gefahren ausgehen. Tut er das nicht und es entsteht dadurch ein Schaden kann er diesbezüglich haftbar gemacht werden...
Wer einen Baum hat, muss sich das ganze Jahr darum kümmern, dass von diesem keine Gefahren ausgeht. Tut er das nicht, und es entsteht dadurch ein Schaden kann er diesbezüglich haftbar gemacht werden. Und das kann nicht nur teuer werden, sondern im Fall von Verletzten auch vor dem Strafrichter enden.
Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch" (ABGB) und hat für Baumbesitzer weitreichende Folgen. Denn es verpflichtet sie, generell dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dementsprechend streng ist der Maßstab, der an den Baumbesitzer im Falle eines Schadens angelegt wird. Ein Gericht wird jedenfalls prüfen, ob "alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet" wurde (§ 1319 ABGB). Und da reicht selbst leichte Fahrlässigkeit bei der Überprüfung des Baumes aus, um den Eigentümer haftbar zu machen.